Die Bundesregierung muss sich wieder an Recht und Gesetz halten
"Die Bundesregierung bricht mit ihrer Politik der offenen Grenzen bis zum heutigen Tage geltendes Recht. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ist einem um Asyl nachsuchenden Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, die Einreise zu verweigern. Nach § 26a Abs. 2 AsylG sind alle Nachbarländer Deutschlands sichere Drittstaaten. Es entspricht auch der [...]