Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt das Streikrecht

2017-09-11T18:30:42+02:0020. Mai 2015|Aktuelles|Kommentare deaktiviert für Das Tarifeinheitsgesetz beschränkt das Streikrecht

Berlin, 20. Mai 2015 Zum anhaltenden Streik der GDL erklärt Frauke Petry:   Das Tarifeinheitsgesetz stellt einen massiven Eingriff in das Streikrecht in Deutschland dar. Wenn Arbeitnehmer nicht mehr die Möglichkeit haben, zwischen den für sie passenden Gewerkschaften auswählen zu können, sind sie in ihren Streikrechten beschränkt. Alles lesen