15 Oberbürgermeister und Landräte aus dem Ruhrgebiet haben sich in einem gemeinsamen Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) über die NRW-Flüchtlingspolitik beschwert. Die 15 Unterzeichner pochen darauf, dass jene Menschen, die sich zu Unrecht hier aufhalten, auch tatsächlich abgeschoben werden. (RP online)

 

In einem  Beitrag in der FAZ vom 16. April 2015 schreibt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner von der Universität Konstanz
u. a. dazu:

Warum lässt sich die faktische Einwanderung qua Asylrecht nicht besser steuern? Und um Einwanderung handelt es sich allemal, wenn man berücksichtigt, dass nur ein kleiner Prozentsatz der überwiegend unter hohem finanziellen Einsatz illegal nach Deutschland eingereisten Asylsuchenden nach Ablehnung oder mangels Zuständigkeit Deutschlands für die Durchführung des Asylverfahrens freiwillig ausreist oder abgeschoben werden kann.

Der Ausgang des Asylverfahrens ist für den Verbleib in Deutschland nicht entscheidend. Die Gründe dafür sind vielfältig. An erster Stelle stehen die lange Verfahrensdauer, eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Durchsetzung einer Ausreisepflicht zu verhindern, und faktische und rechtliche Hindernisse einer Abschiebung.

Ursächlich ist aber auch das Fehlen eines politischen Willens, das geltende Recht durchzusetzen. „Niemand ist illegal“ ist der Slogan, mit dem vermittelt werden soll, dass eigentlich jeder bleiben soll, der es häufig aus miserablen Lebensbedingungen nach Deutschland geschafft hat.

Individuell mag das vielfach nachvollziehbar sein, wenngleich in den vergangenen Jahrzehnten die Anforderungen für eine humanitäre Schutzberechtigung deutlich herabgesetzt worden sind. Eine einigermaßen konsistente Einwanderungsgesetzgebung lässt sich auf einen allgemeinen Schutzanspruch bei prekären Lebensbedingen aber nicht stützen.

Und er schreibt weiter:

Die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung, der erleichterte Zugang von Asylbewerbern und Geduldeten zum Arbeitsmarkt, die Ermöglichung einer Berufsausbildung schon während des Asylverfahrens und das stichtagsunabhängige Bleiberecht sind zwar die unausweichliche Konsequenz einer faktischen Nichtdurchsetzbarkeit des geltenden Rechts. Es kann aber nicht so sein, dass mittels eines immer attraktiver werdenden Asylverfahrens das Einreise- und Aufenthaltsrecht unterlaufen wird und Beharrlichkeit Recht schafft.

Ohne konsequente Bemühungen zur Kontrolle und Effizienzsteigerung beim Vollzug des Ausländer- und Asylrechts sind diese Maßnahmen kontraproduktiv und ungerecht.