In seiner Pressemeldung schreibt der Landkreistag NRW:

„Die Spitzen der Länder hatten sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf verständigt, dass der Bund die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre übernimmt. Damit werden die Kreise und kreisfreien Städte, die ansonsten den Großteil der Unterkunftskosten nach dem SGB II (Hartz IV) tragen müssen, im Jahr 2016 um 400 Millionen, im Jahr 2017 um 900 Millionen und im Jahr 2018 um 1,3 Milliarden Euro entlastet. „Sollte sich herausstellen, dass die Unterkunftskosten höher ausfallen, gehen wir davon aus, dass die Leistung des Bundes entsprechend angepasst wird. Denn aufgrund der vom Bund deutlich beschleunigten Asylverfahren und der Anerkennungsquote von etwa 50 Prozent rechnen wir nur in NRW mit kommunalen Unterkunftskosten von insgesamt bis zu 450 Millionen Euro allein in diesem Jahr“, so Klein weiter. Zu gegebener Zeit müsse auch die Befristung der Kostenübernahme auf drei Jahre neu erörtert werden. „