Trebesius: Betreuungsgeld
ist nicht verfassungswidrig,
sondern zu niedrig

Berlin, 23. April 2015. Zur Verfassungsklage des SPD-geführten Hamburger Senats gegen das Betreuungsgeld erklärt die AfD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des AfD-Bundesfachausschusses „Familie“, Ulrike Trebesius:

Die AfD kann nicht erkennen, inwieweit das Betreuungsgeld gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt, da es gleichermaßen an Frauen wie an Männer ausbezahlt wird. Eine Steuerungsaufgabe des Staates, konkrete Rollenbilder in den Familien zu fördern oder zu benachteiligen, lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.

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