Berlin, 8. Juni 2015.
AfD-Sprecher Bernd Lucke hat
davor gewarnt, durch eine
spitzfindige Unterscheidung
zwischen Sozialleistungen und
Hartz IV die bestehende Einwanderungsgesetzgebung zu unterlaufen. “Deutsches Recht bestimmt, dass arbeits-
suchende Ausländer in den ersten drei Monaten ihres
Aufenthalts keinen Anspruch auf steuerfinanzierte
Sozialleistungen haben. Wenn man das nicht sicherstellt,
erhöht man in unverantwortlicher Weise die Anreize zur
Immigration in unsere Sozialsysteme. Wer jetzt behauptet,
Hartz IV sei keine Sozialleistung, versucht diesen
Mindestschutz auszuhebeln.”
In diesem Zusammenhang verwies Lucke auf das Plädoyer
des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH),
Melchior Wathelet, der sich dafür einsetzt, dass Deutschland
in den ersten drei Monaten “Hartz-IV“-Zahlungen an
Immigranten aus anderen EU-Mitgliedstaaten verweigern
darf.