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lehnt eine Änderung des
Arbeitszeitgesetzes strikt ab

 

Kröffges Peter AidADazu AidA Landeskoordinator
Baden-Württemberg Peter Kröffges:

„Der geltende gesetzliche Rahmen erlaubt schon jetzt eine größtmögliche Flexibilisierung der Arbeitszeit, dort wo dies notwendig werden kann und ohne zusätzliche gesundheitliche Gefahren für die Arbeitnehmer. Sehr gute Beispiele liefern z.B. betriebliche Vereinbarungen zur Gleitzeit oder der Gestaltung zu mehr Selbstbestimmung durch die Arbeitnehmer, welche Arbeitgeber mit den
Betriebsräten vor Ort in Betriebsvereinbarungen erfolgreich
gestalten.

Eingriffe in das Arbeitszeitgesetz lehnen wir ab, da speziell bei prekären Beschäftigungen (Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen, die häufig nicht auf Dauer und Kontinuität angelegt sind) dies zu erheblichen Nachteilen der Arbeitnehmer führen wird. Als konkretes Beispiel sehen wir die „Arbeit auf Abruf“, welche in letzter Konsequenz das wirtschaftliche Risiko des Unternehmers auf die Beschäftigten komplett überträgt.“

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