Der Standard meldet:
„Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission gegen Großbritannien in der Frage des Kindergeldbezugs von ausländischen EU-Bürgern zurückgewiesen. Großbritannien dürfe verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der Steuergutschrift für Kinder ein Recht auf Aufenthalt in Großbritannien haben, erklärte der Gerichtshof in seinem Urteil. Das sei zwar eine mittelbare Diskriminierung, der nötige Schutz der Finanzen des Aufnahmelandes rechtfertige aber eine solche Vorgangsweise.“