Im Bochumer Rathaus wurde eine von der AfD
beantragte geheime Wahl verweigert.
Dabei „hat eine Wahl mit Stimmzetteln zu erfolgen, wenn mindestens ein Ratsmitglied einer offenen Wahl widerspricht.“
Die AfD Ratsfraktion Bochum hat daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und Recht bekommen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall eine offene Wahl für ungültig erklärt, weil eine geheime Wahl verweigert wurde.
Die AfD – Fraktion im Bochumer Rathaus ist über den Erfolg sehr zufrieden.
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http://nrw-direkt.net/gericht-gibt-afd-fraktion-recht/