Hans-Werner Leonhardt
Vorsitzender der
AfD Ratsfraktion
Nunmehr soll die dritte öffentliche Auslegung für den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan Hassel erfolgen, wie der Investor und Vertragspartner der Stadt im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages der erstaunten Öffentlichkeit mitteilte.
Schon zweimal, jeweils nach den Beschlüssen des Mettmanner Stadtrats, im Dezember 2015 und im Juli 2016, wurden die Pläne öffentlich ausgelegt. Die Bezirksregierung, die die Pläne genehmigen sollte, stellte aber Verstöße gegen das Baugesetzbuch und beachtliche Rechtsmängel fest und versagte die Genehmigung.
Die Verwaltung begründete die erforderlich werdende erneute Beschlussfassung im Rat und Auslegung schönfärberisch mit „redaktionell zu sehenden Ergänzungen“.
Immerhin hatte es bei der Beratung im Rat von Hans-Werner Leonhardt (AfD) Kritik an der geplanten Verkehrserschließung des Baugebiets gegeben. Später stellte auch die Bezirksregierung erhebliche Mängel fest. Die Einwände bezogen sich auf die schon heute zeitweilig überlastete Engstelle mit Begegnungsverkehr und Wartezeiten in der Ratinger Straße. Das vom Investor in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten soll nunmehr neben anderen Aspekten überarbeitet werden.
Zu kritisieren ist einerseits die Arbeit der Fachverwaltung der Stadt Mettmann und andererseits deren Informationspolitik. Zunächst werden die Planungsmängel bagatellisiert und dann erfährt die Öffentlichkeit eher beiläufig beim Stammtisch des Bürgervereins Metzkausen vom Investor, dass die Planung wieder mangelhaft sei.
Was lehrt uns das? Ein Städtebaulicher Vertrag, der im vorliegenden Fall schon in der vorigen Wahlperiode von Ratsmitgliedern kritisiert wurde, führt dazu, dass der Investor auf eigene Rechnung und eigenes Risiko plant, aber immer die Wünsche der städtischen Bauverwaltung berücksichtigen muss.
Viele Köche verderben der Brei!
Für künftige Bauplanungen in Mettmann ist zu fordern, dass die Stadt in eigener Verantwortung, aber unter Hinzuziehung von versierten Planungsbüros, ein Baugebiet entwickelt und die Grundstücke an einzelne Bauwillige – auch nach sozialen Kriterien – vergibt. Planungsfehler könnten so bei klarer Verantwortung vermieden und Projekte zügig abgewickelt werden.
Hans-Werner Leonhardt