Prof. Dr. Jörg Meuthen
AfD Vorsitzender:
„Demokratie bedeutet „Herrschaft des
Staatsvolkes“:
Jeder Bürger hat das Recht, sich im Rahmen politischer Parteien zu organisieren und für seine Überzeugungen zu werben, um möglichst viele andere Bürger von der Richtigkeit der eigenen Standpunkte zu überzeugen.
Dazu ist es allerdings notwendig, dass man diese Bürger vor Ort informieren kann, und zwar durch Wahlkampfveranstaltungen, bei denen sich die Menschen ein persönliches Bild von Inhalten und Kandidaten einer Partei mach…en können.
Wahlkampfveranstaltungen sind also eine notwendige Bedingung einer funktionierenden Demokratie. Sie sind insbesondere wichtig, um einer noch jungen Partei die Chance zu geben, neue Wähler zu gewinnen.
Wähler, die bisher gar nicht gewählt haben – oder eine andere Partei.
Ganz offensichtlich scheint vor allem die SPD panische Angst davor zu haben, Wähler an unsere Bürgerpartei zu verlieren. Anders ist die zum Teil unverschämte Hetze der Genossen bis hin zu Ausfällen ihres sogenannten „Spitzen“kandidaten Schulz nicht zu erklären.
Derlei Hetze findet nun verstärkt in Schleswig-Holstein statt, vorrangig mit dem Ziel, Wahlkampfveranstaltungen unserer Partei zu verhindern. So versuchten Anhänger von SPD, Grünen und Gewerkschaftler mit allen Mitteln, Bürgern den Zugang zu unserem Wahlkampfauftakt in Lübeck zu verwehren.
Erst als die Polizei mit einem massiven Aufgebot dazwischenging, konnten die Bürger zum Veranstaltungsort gelangen, wenn auch nur durch ein Spalier hunderter hasserfüllter roter und grüner Hetzer, die übelste Beleidigungen zum Besten gaben.
Ein Verhalten, das an Absurdität kaum zu überbieten und echter demokratischer Parteien zutiefst unwürdig ist.
Fast noch schwerer wiegen allerdings die Versuche des linken Lagers, hier in Gestalt der Gewerkschaften ver.di und GEW, die Stadt Lübeck zu nötigen, das Veranstaltungshaus nicht unserer Partei zur Verfügung zu stellen – die unverhohlene Drohung: Sonst würden dort keine Gewerkschaftsveranstaltungen mehr stattfinden.
Zwei schwerwiegende, demokratiefeindliche Skandale – und erneut schweigen die meisten Medien. Was würden dieselben Medien alles in Bewegung setzen, gerierte sich unsere Bürgerpartei auch nur annähernd in ähnlich verwerflicher Weise?
Unser Grundgesetz schützt durch Artikel 5 Absatz 1 ausdrücklich die Meinungsfreiheit. Die Versuche von SPD und Grünen, unsere Meinung in Schleswig-Holstein zu unterdrücken, sind also klar gegen das Grundgesetz gerichtet.
Der Verfassungsschutz möge daher ein besonderes Augenmerk auf das künftige Verhalten dieser Parteien werfen und sie im Wiederholungsfall unter seine Beobachtung stellen.
Zeit für freie Meinungsäußerung. Zeit für die AfD.“
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https://www.welt.de/…/Wahlkampf-Auftakt-wird-zum-Spiessrute…