Die AfD im Düsseldorfer Landtag arbeitet all die Themen ab, welche sie in ihrem Wahlprogramm angekündigt hat. Dazu gehört selbstverständlich auch der Bereich Bauen und Wohnen und damit der „Soziale Wohnungsbau“. Derzeit ist die Rechtslage in NRW so, dass ein Mieter selbst dann in einer Sozialwohnung bleiben kann bzw. keine Preissteigerung zu erwarten hat, wenn sein Gehalt weit über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt. Dadurch steht bedürftigen Menschen dieser günstige Wohnraum nicht zur Verfügung, insbesondere in den Großstädten Düsseldorf und Köln ist dies ein akutes Problem.
Bundesweit wird geschätzt, dass bereits nach drei Jahren mehr als 40 Prozent der Mieter von Sozialwohnungen über der vorgesehenen Einkommensgrenze liegen. Hessen (von CDU-Ministerpräsident Volker Bouffier regiert) hat vor zwei Jahren deshalb eine Fehlbelegungsabgabe eingeführt. NRW nutzt dieses Instrument nicht. Warum nicht? Genau das will unser MdL Herbert Strotebeck nun von der Landesregierung wissen. Ebenso will die AfD erfahren, wie hoch schätzungsweise in NRW der Anteil der Fehlbelegung ist und wie viele Millionen Euro dem Land durch fehlende Ausgleichszahlungen entgehen.