Rede im Landtag NRW von Herbert Strotebeck (Kreis Mettmann) am 11. Juli 2019 zum Antrag der Grünen „Gleichstellung der Verkehrsträger auch bei Landesreisekostengesetz und Pendlerpauschale“:

Vergangene Woche wurde in der Landeshauptstadt der Notstand ausgerufen. Was ist passiert?
Musste die Stadt Düsseldorf den Notstand wegen gewaltsamer Aufstände ausrufen? – Glücklicherweise nicht. Der Notstand wurde ausgerufen, weil etwas passiert, was seit 4,6 Milliarden Jahren passiert: Das Klima unseres Planeten wandelt sich. Eine Vertreterin des Jugendrats befahl dem Vertreter des Stadtrats: „Sie müssen sich heute für den Klimanotstand entscheiden.“ – Und Köln hat es Düsseldorf bekanntlich auch noch nachgemacht.

Immerhin hat die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD klargestellt, dass die Ausrufung des Notstands den Kommunen keine besonderen Rechte gibt. Der vorliegende Antrag der Grünen ist ein vermeintlich weiterer Baustein, um das Klima unserer Erde zu retten. Wenn wir schon nicht in der Lage sind, unsere Grenzen zu kontrollieren, so sind wir offensichtlich in der Lage, das Klima zu kontrollieren.

Ein Hindernis zur Klimakontrolle ist für die Grünen offensichtlich der Pkw. Schon im ersten Satz des Antrags wird die Richtung vorgegeben:

„Nach wie vor wird der Pkw-Verkehr gegenüber allen anderen Verkehrsträgern bevorzugt, dies zeigt sich auch bei einigen landes- und bundesrechtlichen Regelungen.“

Auf dieser Annahme beruht dann der gesamte Antrag. Die Kernforderung ist, dass das Bundeseinkommensteuergesetz und das Landesreisekostengesetz jegliche Fortbewegungsart gleich behandeln sollen. Ähnlich wie beim allseits bekannten SPD-Antrag „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird hier ebenfalls eine Gleichmacherei für Ungleiches gefordert.

Im NRW Landesreisekostengesetz wird unter § 6 interessanterweise nicht nur zwischen Pkw – 30 Cent pro Kilometer – und Fahrrad – 6 Cent – unterschieden, sondern auch zweirädrige Kraftfahrzeuge werden erwähnt. Letztere erhalten 13 Cent je Kilometer. Dieses Detail wird im Antrag der Grünen nicht erwähnt.

Nun zum wichtigsten Detail, welches die Grünen ebenfalls ausgelassen haben. Ich zitiere aus § 6: „Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten der Fahrzeugvollversicherung abgegolten.“ Es gibt also einen konkreten Grund, warum Fahrrad und Motorrad eine geringere Wegstreckenentschädigung zugestanden wird. Selbst ohne den Blick in das Gesetz ist es nachvollziehbar, dass an dieser Stelle eine Differenzierung stattfindet, sogar stattfinden muss. Die Differenzierung aus ideologischen Gründen aufzuheben, wäre schlicht und ergreifend verkehrt.

Kommen wir zu einer weiteren halbgaren Stelle im Antrag. Die Grünen behaupten, die Wegstreckenentschädigung wäre ein Anreiz, mit dem Auto statt mit dem Fahrrad zu pendeln. Ich halte diese im Antrag nicht näher belegte Behauptung für äußerst fragwürdig. Würden die Beamten und Richter wirklich mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zur Arbeit fahren, wenn sie dafür 24 Cent pro Kilometer mehr bekämen? Der gesamte Antrag ist ein Antrag gegen die vermeintlich klimaschädigenden Autofahrer, welche angeblich aus Geldgier mit dem Auto zur Arbeit pendeln.

In Düsseldorf wurden im April auf zwei Straßen Fahrspuren für den privaten Pkw-Verkehr gesperrt. Dort dürfen unter anderem nur noch der SPD-Oberbürgermeister mit seinem Auto sowie Busse und Fahrräder fahren und ab dem 17. Juli auch Fahrgemeinschaften. In Zukunft plant die Stadt sogar, diese Streckenverbote für private Pkw noch auszuweiten. So viel übrigens zur Bevorzugung und Gleichstellung der Verkehrsträger.

Dass die Pkw-Pendler-Diskriminierung natürlich zu noch mehr Verkehrsbehinderungen in Düsseldorf führt, zeigt eine Datenauswertung vom vergangenen Monat. Ein Zitat aus der Rheinischen Post: „Die neuen Umweltspuren in Düsseldorf verlangsamen den Verkehr – auch auf Alternativrouten.“

Weitere Einschränkungen für den privaten Pkw-Verkehr erwarten uns nach den Sommerferien. Den Oberbürgermeister in seinem Diesel wird es freuen, aber vielleicht fährt er ja dann mit dem Fahrrad, wenn er 30 Cent als Anreiz bekommt. Den ca. 4,7 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen, welche jeden Tag über die Grenzen ihrer Stadt hinweg pendeln, wird das wahrscheinlich nichts bringen, denn sie können nicht auf das Rad umsteigen.

Es gibt viele Verbesserungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Verkehrsmittel. Ein Eingriff in das Reisekostengesetz gehört sicherlich nicht dazu. Der Ihnen vorliegende Antrag will – wie wir es schon kennen – Ungleiches gleich machen. Das lehnen wir ab: Umweltschutz ja, verkehrspolitischer Unsinn nein. Vielfältige Verkehrsmittel benötigen vielfältige Infrastruktur, im Gesetz und auf der Straße.