Bei der Schließung von Kinderehen bloß Bußgeld?

2017-09-11T18:28:26+02:003. November 2016|Aktuelles, allgemein|Kommentare deaktiviert für Bei der Schließung von Kinderehen bloß Bußgeld?

Zu den Plänen des BMI, die Schließung von Kinderehen mit einem Bußgeld zu belegen, erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland: „Kinderehen gehören ohne Wenn und Aber verboten, denn sie stellen nicht mehr und nicht weniger als eine Vergewaltigung von Minderjährigen dar. Die Schuldigen sollten dementsprechend mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. Ein Bußgeld dagegen [...]