Plenarrede im Landtag NRW von Herbert Strotebeck (Kreis Mettmann) zum „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“:

[…] Der Entwurf, den wir heute in erster und schon morgen in zweiter Lesung besprechen, betrifft Hunderttausende Menschen in Nordrhein-Westfalen. Genauer gesagt, betrifft das Gesetz den Geldbeutel von Beamten und Richtern sowie den Geldbeutel des Landes Nordrhein-Westfalen. Erstere werden mehr Geld erhalten, Letzteres wird weniger Geld zur Verfügung haben.

Insgesamt aber – da ziehe ich mein Fazit vor – ist der vorliegende Entwurf maß- und sinnvoll für die Beamten, Richter und unser Bundesland.

Die Besoldung muss mit der Inflation Schritt halten. Im vergangenen Monat betrug die Inflation in der Bundesrepublik laut Statistischem Bundesamt 1,6 %, in den beiden Monaten zuvor 1,4 % und 2 %.

Nun zu den Zahlen aus dem Gesetzentwurf: Die Bezüge der Landesbeamten und Landesrichter sollen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 3,2 % steigen, nächstes Jahr ebenfalls um 3,2 % und zum 1. Januar 2021 um 1,4 %. Der NRW-Haushalt wird durch die Erhöhung in diesem Jahr um 745 Millionen Euro zusätzlich belastet, was allerdings geplant und budgetiert ist.

Die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ist bereits am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni geschehen. Wir beschließen also morgen formal ein Gesetz, welches bereits für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen Realität ist. Das Land NRW vollzieht damit eine Erhöhung, welche Anfang März von den Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder außer Hessen beschlossen wurde und welche das Land NRW nun eins zu eins umsetzt.

Interessanterweise haben sich die Tarifparteien der Länder in Wirklichkeit aber auf andere Prozentsätze geeinigt. Es wird zwar in Pressemeldungen zum Beispiel von ver.di immer von zwei Mal 3,2 % und ein Mal 1,4 % gesprochen. Mehrheitlich und linear sind es jedoch 3,01 %, 3,12 % und 1,29 % Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Unter Berücksichtigung des Einfrierens des Weihnachtsgeldes auf dem Stand von 2018 sind es sogar niedrigere Werte.

Wieso sprechen ver.di und die anderen Tarifparteien von anderen Abschlüssen? Natürlich, weil es für ver.di und die anderen Tarifparteien werbewirksamer ist, von 3,2 % und nicht von 3,01 % zu sprechen. Es gehört zur Tarifrundenfolklore, jeden Abschluss als herausragend zu bezeichnen.

Dass ver.di ursprünglich eine Forderung von 6 % bei einer Laufzeit von zwölf Monaten beschlossen hatte, ist seit Anfang März offensichtlich vergessen. Es wird in Überschriften eine Erhöhung von 8 % gefeiert. Die Laufzeit von 33 Monaten wird ein bisschen mit Scham im Fließtext versteckt.

Die höheren Werte, mit denen ver.di wirbt und die auch die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf nutzt, sind nur dann schlüssig, wenn die abweichende Anhebung der Stufe 1 aller Entgeltgruppen mitberechnet wird. Diese beträgt nämlich 4,5 %, 4,3 % und 1,8 %. Die absolute Mehrheit der Beschäftigten ist natürlich nicht in Stufe 1 und profitiert nicht von diesen Steigerungen.

Die Behauptung, die Löhne im öffentlichen Dienst der Länder würden zum 01.01.2019 um 3,2 % steigen, ist also genau genommen Augenwischerei und nur dann richtig, wenn es um das Gesamtvolumen geht.

In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Landesregierung aber nicht die eben erwähnten höheren Prozentsätze für Stufe 1, welche nur bei A5 bis A7 vorhanden sind, sondern pauschal für alle Beamten und Richter das prozentuale Gesamtvolumen. Dies führt dazu, dass sich der Abstand zwischen den höheren Entgeltgruppen in den Besoldungsgruppen geringfügig vergrößert. Nun gut!

Diesmal wurden die Beamten damit tendenziell etwas besser behandelt als die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. 2017 aber, bei der letzten Anpassung, gab es für die Beamten bekanntlich gegenüber den Tarifbeschäftigten noch eine dreimonatige Wartezeit auf die Angleichung. Diese entfällt diesmal – glücklicherweise.

Den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen wir von der AfD-Fraktion, da er das Beamten- und Richterwesen in Nordrhein-Westfalen in der Besoldung attraktiv hält.