Unser Mitglied im Landtag, Herbert Strotebeck, hat am 24. Juni 2020 einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher für eine Verkleinerung des Landtages sorgen soll. Den Entwurf sehen Sie hier: https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9801.pdf

Die Begründung dafür lieferte Herr Strotebeck in seiner Rede im Parlament, welche Sie im Folgenden nachlesen können:

Meine Damen, meine Herren! Je mehr Abgeordnete, desto besser die Regierungskontrolle, desto intensiver die Wahlkreispflege und desto stärker die Demokratie – diese drei Scheinargumente werden häufig vorgetragen, wenn es darum geht, das Ausufern der Parlamentsgröße mittels einer Wahlgesetzreform zu verhindern.

Der vorliegende Gesetzentwurf fasst mit einer solchen Wahlreform zugegebenermaßen ein für die Parteien heißes Thema an. Der Entwurf betrifft einen Kernbereich der parlamentarischen Demokratie. Es geht um die Frage, wie viele Volksvertreter ein Parlament benötigt.

Zu wenige Abgeordnete würde bedeuten, dass die Bürger in unserem Bundesland möglicherweise nicht ausreichend repräsentiert werden und die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative nicht ausreichend sichergestellt ist. Das Ansehen der parlamentarischen Demokratie würde leiden.

Zu viele Abgeordnete bedeuten wiederum Steuergeldverschwendung und ein ineffizientes Arbeiten im Parlament. Auch dadurch würde das Ansehen der Demokratie leiden.

In Nordrhein-Westfalen gönnen wir uns sogar den Luxus, dass es Politiker gibt, welche gleichzeitig Legislative und Exekutive ausüben. Dass Minister gleichzeitig Abgeordnete sein dürfen, schlägt dem elementaren Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislative ins Gesicht, wie Professor von Arnim in Bezug auf die Berliner Senatoren in seinem Buch „Der Griff in die Kasse“ feststellt.

Ich frage mich, wie zum Beispiel unser Verkehrsminister Herr Wüst es überhaupt schafft, Zeit für ein Mandat in einem Vollzeitparlament und einen Ministerposten zu haben. Die Antwort kann nur lauten: gar nicht. Das Abgeordnetenmandat kann nicht im Sinne des Bürgers wahrgenommen werden und ist daher überflüssig.

Für einen funktionierenden Landtag brauchen wir nicht 199 Abgeordnete auf dem Papier stehen zu haben – auch nicht die Sollzahl von 181. Ich bin nah bei der CDU- und FDP-Fraktion, welche in der Vergangenheit eine Sollzahl von 151 gefordert haben.

Ich zitiere einen FDP-Vertreter am 25. Januar 2001:

„Der Vorschlag der CDU, das nordrhein-westfälische Parlament auf 151 Abgeordnete zu reduzieren, ist nicht neu. Er entspricht auch unseren bereits in der Vergangenheit erhobenen Forderungen.“

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist aufgebläht. Dieses Parlament schwächt dessen Funktionsfähigkeit und verursacht unnötige Kosten.

Wenn jedes Abgeordnetenmandat wichtig wäre, dann hätten nicht Minister zusätzlich auch noch einen Abgeordnetenplatz. Sie würden ihr Mandat zurückgeben und jemand, der sich ausschließlich dem Mandat widmete, könnte es ausüben.

Übrigens so viel: Wir hatten 2001 sogar mehr Einwohner als heute.

Unser Gesetzentwurf schlägt eine Verkleinerung auf eine Sollzahl von 129 Vertretern vor. Ohne Phantomabgeordnete würden wir vermutlich auch mit 110 oder 120 Abgeordneten hervorragende Arbeit leisten können – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seit 2018 jeder Abgeordnete theoretisch zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigen kann, die Arbeitskraft sich also in der Theorie verdoppelt hat.

16 bis 19 Wochen im Jahr sind im Übrigen sitzungsfrei, und fast ein Drittel der Abgeordneten geht laut einem Zeitungsartikel von 2018 einer beruflichen Tätigkeit nach. Das Parlament verkommt für manchen Abgeordneten wohl zum gut bezahlten Nebenberuf.

Wenn wir in den kommenden Wochen und Monaten nicht den Mut aufbringen können, uns zur nächsten Wahlperiode zu verkleinern, dann werden wir wieder auf ein Riesenparlament mit über 230 Abgeordneten kommen, wie es in der letzten Wahlperiode der Fall war. Das negative öffentliche Echo ist uns dann gewiss.

Eine sinnvolle Verringerung der Mandate führt hingegen zu einer Erhöhung des Ansehens der Demokratie, zugleich aber auch zu einem Verlust von gut bezahlten Posten für alle hier im Parlament vertretenen Parteien. Insbesondere die beiden großen Parteien CDU und SPD hängen gewiss an den vielen Wahlkreisen, weil sie alle Wahlkreise unter sich aufteilen.

Es ist nicht plausibel zu erklären, warum ein Kreis wie Mettmann bei der Landtagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt werden muss, während bei der Bundestagswahl zwei Wahlkreise reichen.

Daher plädiere ich dafür, die Zahl der Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen auch für Landtagswahlen auf 64 zu beschränken – zumal die Abgeordneten, die über die Liste gewählt werden, auch die Wahlkreise vertreten.

Wenn zukünftig 64 Mandate über die Wahlkreise und 65 Mandate über die Reservelisten der Parteien vergeben werden, führt das dazu, dass es weniger Überhangmandate und Ausgleichsmandate geben wird als bisher.

Sie, die Vertreter der anderen Parteien, werden den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich als populistisch und handwerklich schlecht gemacht ablehnen und ihn als antiparlamentarisch verteufeln. Aber Sie wissen auch, dass ich recht habe.

Sie können nur nicht zugeben, dass unser Entwurf in die richtige Richtung weist, weil es um viel Geld und Macht geht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Denkanstoß, um Mandate sinnvoll zu reduzieren. – Vielen Dank.