AfD im Rat Mettmann kritisiert Folgen der verfehlten
Einwanderungs- und Asylpolitik
Die Verwaltung beantragte Mehrausgaben von über 400.000,– € gegenüber dem Haushaltsplan 2015 zu genehmigen.
Die Einwanderungs- und Asylpolitik gehört nicht in die Entscheidungskompetenz der Kommunen, dennoch ist Kritik
auch in den Räten wegen der Folgen für die kommunale
Daseinsvorsorge notwendig.
Der Städte- und Gemeindebund, die Vertretung der
kreisangehörigen Städte, hat kürzlich festgestellt, dass
die originären Aufgaben der Kommunen wegen der Kosten
der Flüchtlingsbetreuung nicht mehr erfüllt werden können.
Die zehn Bürgermeister der Städte des Kreises Mettmann
haben Ende April einen 10-Punkte-Plan verabschiedet, u.a.
„zur Beschleunigung der Asylverfahren, keine Verteilung der
Flüchtlinge aus sicherer Herkunftsländern auf die Kommunen
sowie die Übernahme der Kosten für geduldete Flüchtlinge
durch das Land“. Bekanntlich übernimmt NRW für die
Unterbringung von Asylbewerbern nur 20% der Auf-
wendungen, während z.B. Bayern und Mecklenburg-
Vorpommern die Kosten voll übernehmen.
Die AfD stellte im Rat fest, dass bei dieser Situation die
kommunale Selbstverwaltung – eine Errungenschaft der
Stein-Hardenbergschen Reformen vor 200 Jahren – aus-
gehöhlt werden. Der Rat in seiner Funktion als Hoheits-
träger über den Haushalt wird zum Abnicken landes-
politischer Entscheidungen degradiert.
Die AfD stellte den Antrag, den 10-Punkte-Plan der
Bürgermeister zu überstützen.
Die Reaktion der linken Parteien war blanke Polemik,
wobei u.a. der Ausdruck „Fremdenfeindlichkeit“ mehrfach
fiel.
Bleibt die Frage, sind die 10 Bürgermeister der Städte im
Kreis Mettmann fremdenfeindlich und was geht in den
Köpfen der linken Agitatoren vor, wenn sie aus Mangel
an konstruktiven Ideen bei einem offenkundigen Problem,
die Keule „Fremdenfeindlichkeit“ herausholen.
Hans-Werner Leonhardt
AfD-Fraktionsvorsitzender