Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums
Pressemitteilung Nr. 80/2015 vom 7. November 2015
Beschluss vom 7. November 2015 – 2 BvQ 39/15 –
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 ist nicht auszuschließen, dass die Antragsgegnerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat. Die Entscheidung des Senats beruht daher auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch bei dem anzulegenden strengen Maßstab überwiegen.