Berlin, 04. Dezember 2015
Geplante Änderung des
Parteiengesetzes
Ausgangslage:
Die Staatliche Teilfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen: Für jede bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene erzielte Stimme erhalten Parteien für die ersten 4 Millionen 85 Cent Zulage, alle ab
4 Millionen erzielten Zweitstimmen werden mit 70 Cent belohnt. Derzeit sind wir bei ca. 4,7 Mio. Stimmen bzw. haben einen Anspruch von ca. 3.9 Mio. Euro. Zusätzlich werden Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerabgaben und Spenden mit derzeit 38 Cent bezuschusst (Ausnahmen bis 3300 Euro, Spenden von juristischen Personen nicht). Beim derzeitigen Stand haben wir hier einen weiteren Anspruch von ca. 1,2 Mio. Euro, insgesamt also gut 5 Mio. Euro. Diese 5 Mio. erhalten wir aber nur, wenn wir in mindestens der gleichen Höhe eigene Einnahmen (Beiträge, Spenden, wirtschaftliche Tätigkeit) nachweisen können. Die bestehende Differenz zwischen den 5 Millionen und unseren Einnahmen aus Beträgen und Spenden wurde im letzten Jahr durch die wirtschaftliche Tätigkeit insb. des Goldshops ausgeglichen. Auch für 2015 hatten wir die Differenz durch die Einnahmen des Goldshops ausgeglichen, so dass wir 2017 nach derzeitigem Stand die volle Staatliche Teilfinanzierung erhalten würden.
Geplante Änderung des Parteiengesetzes :
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD-Fraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes sieht vor, dass Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit nur noch nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben als anrechnungsfähige Einnahmen gelten, sprich nur der erzielte Gewinn angerechnet wird. Dieser liegt natürlich derzeit weit unter dem Umsatz des Goldshops, weshalb wir bei erfolgter Gesetzesänderung statt der uns zustehenden gut 5 Millionen an Staatlicher Teilfinanzierung weniger als 4 Millionen Euro erhalten würden, und zwar im Jahr 2017, mithin dem Jahr der planmäßigen Bundestagswahl, in welchen zuvor unter anderem auch noch Wahlen in NRW sind. Das Geld wird also für die Arbeits- und Kampagnenfähigkeit dringend benötigt. Dass die Gesetzesänderung rückwirkend für 2015 erfolgt und auch erst im Dezember klammheimlich eingebracht und abgestimmt wird, lässt einzig den Schluss zu, dass die CDU/CSU/SPD aus Angst vor weiteren Stimmverlusten an die AfD versuchen, uns auf diese Weise als ernsthaften Gegner zu sabotieren.
Ausblick:
Es ist sicher davon auszugehen, dass das Gesetz im derzeitigen Bundestag eine überwältigende Mehrheit erhalten wird. Inwieweit das Gesetz einer juristischen Prüfung standhält, ist offen. Allerdings müssen wir derzeit vom schlimmsten Fall ausgehen, sprich es ist rechtmäßig. Die uns fehlende Summe an eigenen Einnahmen von über einer Million Euro können wir jedoch noch schließen, in dem unsere Mitglieder und Sympathisanten uns mit einer zwingend bis 31.12.2015 auf einem Konto einer der AfD Gliederungen eingegangenen Spende unterstützen. Ob Kreisverband, Land oder Bund ist hier gleich, da die Gesamteinnahmen der Partei zählen. Mit dem Schließen der Lücke unterstützen uns die Spender also direkt für den Bundestagswahlkampf und ermöglichen somit bereits in 2015 den dringend notwendgien Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag. Denn es ist zu beachten, dass wir 2017 nicht nur weniger Geld aus der Staatlichen Teilfinanzierung erhalten würden, sondern ggf. auch im Jahr 2017 in 2016 als Vorauszahlung zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen müssten und hierdurch unser Bundestagswahlkampf nur sehr stark eingeschränkt möglich wäre.
Hinweise:
Sicherheitshalber immer darauf verweisen, dass Spenden steuerlich absetzbar sind. Des Weiteren ggf. darum bitten, dass bei der Überweisung Mitgliedsnummer oder Anschrift für die Erstellung der Zuwendungsbescheinigung angegeben werden.
Ihre Bundesgeschäftsstelle