hans-werner_leonhardt

Hans-Werner Leonhardt
Vorsitzender der
AfD-Ratsfraktion

 

 

Abschließende Beratung des Bebauungsplans Nr. 138 Metzkausener Straße/Hassel in Metzkausen im Rat der Stadt Mettmann am 15.12.2015 

Nach dem üblichen Verfahren zur Ausweisung eines Baugebiets –
mit Auslegung des Plans, Anhörung der Behörden und der
Öffentlichkeit usw. – ist der Bebauungsplan Hassel für
Metzkausen im Rat nunmehr beschlossen worden.
 

Der Planer und Besitzer der Fläche, zugleich Entwickler und
Investor, die Firma Paeschke, kann mit der Erschließung und
Bebauung des Geländes beginnen. Ca. 60 Häuser, überwiegend
Reihenhäuser, können gebaut und vermarktet werden.
 

Der Bebauungsplan wurde im Rat mit der Mehrheit der Stimmen
gegen die Stimmen der AfD und der SPD beschlossen. Die
Ablehnungen wurden unterschiedlich begründet. Die SPD
forderte mehr Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau;
die AfD kritisierte das Fehlen eines plausiblen sog.
städtebaulichen Vertrages über den zu erwartenden Umgang
mit den erschlossenen Bauflächen.
 

Das für Baurecht maßgebliche Baugesetzbuch erlaubt den
Gemeinden, mit einem Investor einen städtebaulichen Vertrag
abzuschließen. Der Investor übernimmt dabei „die Kosten oder
sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche
Maßnahmen entstehen“.
Der Investor profitiert dabei davon,
dass er auf den von ihm zuvor oft preiswert erworbenen Flächen
Wohnhäuser errichten und verkaufen kann.
 

Die AfD spricht sich grundsätzlich gegen städtebauliche Verträge
und die Vermarktung von Bauflächen durch einen Investor aus,
weil soziale und städtebauliche Belange dabei auf der Strecke
bleiben. In der Regel profitiert nur der Investor, der nicht über
eine Ausschreibung, sondern häufig aufgrund bestehender
Beziehungen ausgewählt wird.
 

Um im Fall der Bebauung des Gebiets Metzkausener
Straße/Hassel Licht ins Dunkel zu bringen, hatte die AfD-Fraktion
mehrfach die Offenlegung der Vereinbarung zwischen der Stadt
Mettmann und dem Investor, der Fa. Paeschke, gefordert. Erst
zwei Tage vor der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
wurde dann ein so genannter „städtebaulicher Vertrag“ für die
Diskussion in der nicht öffentlichen Sitzung vorgelegt. Ein Vertrag
jedoch, der in Wahrheit kaum mehr als eine Absichtserklärung für
die später noch zu treffenden Vereinbarungen darstellte. Hieß es
doch in diesem Papier u.a.: “Die Vertragspartner streben nach
Rechtskraft des Bebauungsplans den Abschluss eines weiteren
städtebaulichen Vertrags an, der die Durchführung der
Erschließungsmaßnahmen ….. zum Gegenstand hat“.

 

Das hinderte die Mehrheit der Ratsvertreter aber keineswegs,
den Bebauungsplan wie gewünscht zu beschließen, mit der
Konsequenz, dass der Investor nun das uneingeschränkte Recht
zur Bebauung besitzt, während die Stadt – nachdem sie das
Wesentliche aus der Hand gegeben hat – demnächst über
Straßenbeleuchtung, Lärmschutzwall usw., aus einer schwachen
Position verhandeln muss. Die AfD fragt sich deshalb, was die
Befürworter der geschilderten Vorgehensweise wohl angetrieben
hat, die Stadt in eine derart schwache Verhandlungsposition zu
bringen? Auch die Tatsache, dass die Einzelheiten der
städtebaulichen Vertragsgestaltung nur unter Ausschluss der
Öffentlichkeit erörtert werden durften, stimmt nachdenklich.
Besagt doch die Geschäftsordnung des Rats der Stadt Mettmann
in § 7,2 (Ausschluss der Öffentlichkeit), dass der Ausschluss
„nicht gilt, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen
Wohls noch berechtigte Ansprüche einzelner den Ausschluss der
Öffentlichkeit gebieten“. Wessen Interessen wären durch das
Bekanntwerden von Einzelheiten wohl gefährdet gewesen?

Und noch etwas: Wenn Bauflächen erschlossen werden, sollen
diese auch umgehend bebaut werden, damit der Bedarf an
Wohnflächen gedeckt wird und nicht auf weiter steigend
Bodenpreise spekuliert wird. Wenn – wie in diesem Baugebiet –
Fremdanlieger, das sind die Besitzer von Grundstücken die der
Investor nicht erworben hat, die aber auch baureif gemacht
werden, erst – was unüblich ist –  zu den Erschließungskosten
herangezogen werden, wenn sie definitiv bebaut werden, führt
das zur Verzögerung der gewünschten geschlossenen  Bebauung
und der Versorgung der Gemeinde mit Wohnraum.
 

Alles in allem müssen wir festhalten: Die Mehrheit der Parteien
im Rat hat durch ihr Abstimmungsverhalten versagt und sich ihrer
Aufgabe als Kontrollorgan der Verwaltung nicht gerecht erwiesen.