Pressemeldung der Gewerkschaft der Polizei
24.06.2016

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Beleidigung
„All Cops Are Bastards“ (ACAB):

GdP-Vorsitzender Malchow:
„Für Polizistinnen und Polizisten ein Schlag ins Gesicht“

Berlin. Angesichts der wachsenden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die Kundgabe der Buchstabenkombination ACAB (All Cops Are Bastards) nicht ohne weiteres strafbar ist, nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei „das falsche Signal an die falschen Leute“.

GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: „Die Verfassungsrichter verkennen, dass diese Beleidigung, nahezu immer in Verbindung mit Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten gezeigt oder geäußert wird. Wenn das Gericht offenkundig der Meinung ist, dass die Polizei keine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe ist, die von einer Kollektivbeleidigung nicht betroffen sei, so übersehen sie die Alltagsrealität, in der diese Abkürzung immer in unmittelbarer Nähe zu strafbaren Handlungen auftaucht.“

Für die Gewerkschaft der Polizei sei die überraschende Entscheidung des höchsten Gerichts auch deshalb unverständlich, so der GdP-Bundesvorsitzende, weil die fraglichen Fälle sogar von Oberlandesgerichten als Beleidigung bewertet wurden. Zwar bleibe für das Gericht strafbar, wenn diese Beleidigung gegenüber einem engen abgrenzbaren Personenkreis gezeigt oder geäußert wird, jedoch sei das für die schädliche Signalwirkung der Entscheidung unbedeutend.

Malchow: „Für meine Kolleginnen und Kollegen ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Wer sich Tag für Tag und Nacht für Nacht mit wachsender Gewalt, Respektlosigkeit und Verachtung konfrontiert sieht, fragt sich irgendwann sicher, für wen er das alles tut.“