„Nach dem Willen der NRW-Landesregierung und dem Willen von Innenminister Jäger sollten Frauen, insbesondere bei der Polizei und der Finanzverwaltung, bei der Beförderung bevorzugt werden. Aber das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte dem Eilantrag eines männlichen Kriminaloberkommissars und stoppte die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalens. Diese Bevorzugung, so die Düsseldorfer Richter, sei verfassungswidrig.
Hierzu erklärt der Innenpolitische Sprecher der AfD NRW, Jürgen Antoni: „Dieses Urteil ist eine juristische Ohrfeige für Innenminister Jäger und Ministerpräsidentin Kraft und eine schwere Schlappe für die rot-grüne Landesregierung.“ Die umstrittene neue Frauenförderung im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Polizei und der Finanzverwaltung, hatte Antoni bereits nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf und nochmals zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 01. Juli über Monate scharf kritisiert und für Verfassungswidrig erklärt. Dieser Rechtsauffassung ist nun auch das Verwaltungsgerichts Düsseldorf gefolgt.
Die rot-grüne Landesregierung hatte gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Die Richter stoppten am Montag (05.09.2016) die bevorzugte Beförderung mehrerer Polizistinnen und gaben damit dem Eilantrag statt. „Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlt“, urteilte hierzu das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Antoni abschließend: „Beförderungswillkür im öffentlichen Dienst in NRW, gepaart mit rot-grüner Gender-Ideologie, schadet nicht nur den sich zurückgesetzt fühlenden Männern, sondern gerade auch die Frauen geraten unter kollegialen Rechtfertigungsdruck, bei dem es keine Gewinner geben kann. Gute Frauen brauchen und wollen keine Quote, weder bei der Polizei noch anderswo.““