Das Handelsblatt informiert:
Am 1. Oktober 2016 tritt in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, das zur automatischen Ausweisung straffällig gewordener Ausländer in ganz bestimmten Fällen führt.
Was ist in der Schweiz anders als in Deutschland?
Durch den Automatismus müssen Schweizer Gerichte die Ausweisung bei diesen bestimmten Straftaten verfügen und dürfen nur in besonderen Härtefällen davon absehen.
Deutsche Richter dagegen haben immer abzuwägen zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staates und dem „Bleibeinteresse“ des Betroffenen.
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