AidA hat sich „entschlossen diese Handlungshilfe rechtlich prüfen und feststellen zu lassen, ob mit der Veröffentlichung ggf. gegen geltendes deutsches Recht verstoßen wurde. Hierzu haben wir bei der Staatsanwaltschaft Berlin am 29.03.2017 Strafanzeige gegen ver.di eingereicht.
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Bei Bekanntwerden von Rechtsvergehen ist es auch die Aufgabe eines Rechtstaates, geltendes Recht zu bewahren und Verstöße dagegen zu ahnden. Wenngleich wir den Ausgang der Sache realistisch einschätzen und die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommt, das kein Rechtsvergehen vorliegt, so dürfen und können unsere AidA-Mitglieder, ebenso wie die Mitglieder der AfD, von uns eine entsprechende Positionierung und Gegenmaßnahmen erwarten.“
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http://aidabund.de/2017/03/30/strafanzeige-gegen-verdi-wegen-handlungshilfe/