Große Verluste vermieden

Der Antrag der AfD Ratsfraktion Mettmann hat dazu geführt,
dass Erbbaugrundstücke, die der Stadt Mettmann gehören,
künftig nicht unter Wert verkauft werden können.

Ausgangspunkt für Kaufangebote etwa zur Hälfte der
Grundstückswerte waren unzutreffende Gutachten.

Die AfD Ratsfraktion hat diese Gutachten entkräften
können.

Damit werden große Verluste an der Vermögensbasis
der Stadt Mettmann für ihre Bürger vermieden.

AfD Ratsfraktion Mettmann,  25 .03.2015