Am 22. Juni 2015 hat das Bundesschiedsgericht folgenden
Beschluss gefasst:

1. Die Satzungswidrigkeit der Vereinigung „Weckruf 2015 e.V.“
wird festgestellt.

2. Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland wird angewiesen, die umgehende Auflösung der Vereinigung
„Weckruf 2015 e.V.“ anzuordnen.

3. Die Entscheidung des Verfahrens vor dem Bundesschiedsgericht ist gebührenfrei. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Bundesschiedsgericht stützt seine Entscheidung insbesondere auf  § 17 der Bundessatzung.

Frau Trebesius, Vorstandsvorsitzende des Weckruf 2015 e.V. beruft sich dagegen auf   Artikel 9 GG:
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“.  Der Weckruf sei ein Verein außerhalb der AfD , wie zum
Beispiel der FC Bayern München.