Frau Trebesius, Vorstandsvorsitzende
des Weckrufs 2015 gab bekannt:
Auf Antrag des Bundesvorstands der AfD hat das
Bundesschiedsgericht die „einstweilige Anordnung“
des Richters Bielitz aufgehoben.
Der Weckruf 2015 ist damit weder satzungswidrig
noch gar vom Bundesvorstand aufzulösen.