Antrag der AfD-Ratsfraktion
An den
Bürgermeister der Stadt Mettmann
Herrn Thomas Dinkelmann
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
Mettmann, 01. Dezember 2015
Fraktionsantrag der AfD zum Tagesordnungspunkt:
Integriertes Handlungskonzept (IHK) Innenstadt
der vom Auschuss für Planung , Umwelt und Verkehr
auf die Ratssitzung vom 15.12.2015 verwiesen wurde.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dinkelmann,
die AfD Fraktion lehnt die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage, wie sie dem Ausschuss für Planung,
Verkehr und Umwelt am 18.11.15 vorlag, ab und beantragt:
1. Den Umbau des Teilbereichs 1 lediglich so vorzunehmen,
dass der motorisierte Individualverkehr die Breite Straße und
die Johannes-Flintrop-Straße Süd weiterhin (zumindest als Einbahnstraßen von Ost nach West) ungehindert befahren kann.
2. Die Umbaumaßnahmen Teilbereich 1 „Umbau Breite Straße
und Johannes-Flintrop-Straße Süd und den Teilbereich 2
„Umbau nördlicher Anschluss (Johannes-Flintrop-Straße Nord)“
erst für 2017 vorzusehen.
3. Auf den Teilbereich 4 „Umbau des Knotenpunkts
Breite Straße/Talstraße“ vorerst ganz zu verzichten.
Begründung:
1. Die Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs in der genannten Weise hat mehrere Vorteile:
Die innerstädtischen Straßenzüge bieten insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr eine Entlastung für die Anwohner von Nord- und Berliner Straße, was auch den Weg für die die dort die Straße kreuzenden Schulkinder sicherer macht. Die Verminderung des Bergauf-Verkehrs führt dort auch zu geringeren Lärm und deutlich reduzierten Abgasemissionen ohne die in den Morgenstunden noch kaum von anderen Verkehrsteilnehmern besuchte Innenstadt übermäßig zu belasten (Bergab-Verkehr). Die Geschäfte bleiben im Blickfeld einer größeren Zahl motorisierter Passanten was die Notwendigkeit teurer Werbung reduziert.
2. Der Beginn der Maßnahmen schon im Jahr 2016 ist vor dem Hintergrund der dadurch für die Anwohner von Nord- und Berliner Straße zu erwartenden erheblichen Belastungen nicht vertretbar. Die zwangsläufig nötige Sperrung der Breite Straße und Johannes-Flintrop-Straße in den Umbauzeiten kann erst dann erwogen werden, wenn die noch für 2016 angekündigte Anbindung der Osttangente über Elberfelder- Flur- und Beethovenstraße an die Südumgehung fertiggestellt ist und so während der Umbaumaßnahmen auch schon als Umleitungsstrecke ausgeschildert werden kann.
3. Ob und inwieweit der Kreuzungsbereich Breite Straße/Talstraße umgebaut werden muss, kann erst dann ausreichend sicher beurteilt werden, wenn ersichtlich ist, in welchem Umfang der Verkehr auf eine Südumfahrung der Innenstadt über Elberfelder- Flur- und Beethovenstraße verlagert werden kann.
4. Bei Würdigung der stark strapazierten Haushaltslage der Stadt Mettmann sollten die Maßnahmen in den Bereichen Breitestraße und Johannes-Flintrop-Straße vor ihrer Umsetzung sorgfältig geprüft werden. Die dafür geplanten Kosten belaufen sich schon nach derzeitigen Schätzungen auf 1,8 Mio. EURO, von denen vielleicht die Hälfte durch Zuschüsse an die Stadt zurückkommt. Es wäre doch fatal, wenn sich herausstellen sollte, dass später wieder zurück gebaut werden müsste; wie Ratsherr Becker von der SPD im Ausschuss schon mehrfach tröstend in die Diskussion streute. Mit 1,8 Mio. EURO sollte verantwortungsvoll umgegangen werden.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Werner Leonhardt
AfD Fraktionsvorsitzender