hans-werner_leonhardtAfD Ratsfraktion Mettmann
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Bericht

Zur Ratssitzung am 11.02.2016 lag ein Antrag der REP -Partei vor:

Anregungen und Beschwerden nach §24 GO NRW (Bürgeranträge)

Anregung Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen

Die Verwaltung der Stadt Mettmann vertrat in Übereinstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW die Auffassung, dass der Antrag unzulässig sei, weil er nur dazu diene, um den Ansichten der REP-Partei Publizität zu verschaffen.

Die AfD-Fraktion beantragte in Abweichung zum Verwaltungsantrag den vorliegenden Bürgerantrag abzulehnen.

Begründung:

Ein Verschleierungs- oder Vermummungsverbot im öffentlichen Raum kann aus bestimmten Gründen, insbesondere wenn eine Gefahr besteht, richtig sein. Wir sehen diese Situation derzeit nicht. Wir wollen keine Ängste schüren, tolerant und weltoffen sein. Wir denken an weibliche Touristen und Patienten aus dem arabischen Raum, die auch ein Wirtschaftsfaktor sind. Ein Verschleierungsverbot auf kommunaler Ebene ist nicht praktikabel. Schleier rauf und Schleier runter an der Stadtgrenze geht nicht.

Warum lehnen wir den Beschluss-Vorschlag, der ja zum gleichen Ergebnis führen würde, ab?

Der Verordnungsgeber, das Land NRW, hat den §24 GO so formuliert: „Jeder hat das Recht, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden“. Eine Einschränkung sieht die GO nicht vor. Ob das uneingeschränkt sinnvoll ist, bezweifelt die AfD genau wie der Städte- und Gemeindebund. Solange die GO aber in der vorliegenden Fassung gültig ist, können wir nicht akzeptieren, dass ein Antrag rechstmissbräuchlich ist, weil er einer Partei Publizität verschafft. Wo sind da die Grenzen? Was wäre, wenn der gleiche Antrag von Herrn Jedermann gestellt worden wäre?

Ergebnis:

Der AfD-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dem Verwaltungsantrag wurde zugestimmt.

Beschämend und niveaulos war u.a. ein Zwischenruf, der der AfD vorhielt, nicht tolerant zu sein, weil angeblich aus ihren Reihen die Forderung auf Flüchtlinge zu schießen kommt.

Hans-Werner Leonhardt
AfD-Fraktionsvorsitzender