Gerichtsentscheide wurden nötig, um Vertreter von Regierungen an ihre Neutralitätspflicht zu erinnern.
Die JF schreibt hierzu:
„Der Thüringer Migrations- und Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) hat am Mittwoch eine Niederlage gegen die AfD vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erlitten. Lauinger habe laut Urteil gegen seine Neutralitätspflicht als Vertreter der Landesregierung verstoßen. In einer Pressemitteilung hatte er im vergangenen Oktober die Bürger vor der Teilnahme an einer Demonstration der AfD gewarnt.
Die AfD sah dadurch ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und Chancengleichheit verletzt und klagte. Der Minister muß nun die betreffende Aussage zurückziehen und von der Webseite des Ministeriums entfernen.“
„Einen ähnlichen Fall hatte es im vergangenen November gegeben. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) verpflichtet, eine Pressemitteilung von der Webseite ihres Ministeriums zu löschen, in der sie die AfD attackiert hatte. (gb)“