Prof. Dr. Jörg Meuthen
Vorsitzender der AfD:
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„Es ist erstaunlich: Sigmar Gabriel erteilt für die Fusion Edeka/Tengelmann eine Ministererlaubnis, die das OLG Düsseldorf mit Begründungen wie „schon nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig“ und „Besorgnis der Befangenheit“ kassiert. Im weiteren Verlauf kommen dubiose Details wie Geheimtreffen und Mauscheleien mit ver.di ans Licht. Aber weder der Koalitionspartner noch die parlamentarische „Opposition“ zuckt.
Hat man sich etwa seit der Flüchtlingskrise schon allenthalben damit arrangiert, dass Rechtsbruch und Rechtsbeugung bei dieser Bundesregierung zum Tagesgeschäft gehören? Oder haben weder die Union noch die Grünen – freilich aus unterschiedlichen Gründen – ein Interesse daran, Herrn Gabriel zum jetzigen Zeitpunkt zu beschädigen? So oder so, politisch ist das jedenfalls mager und zeigt erneut, dass wir auch und gerade im Bundestag dringend eine starke und funktionierende Opposition brauchen. Zum Glück hat in diesem Fall, trotz Versagen der politischen Kontrolle, die juristische Kontrolle funktioniert.
Vielleicht muss man nochmal erklären: Ein Fusionsverbot des Bundeskartellamtes ist grundsätzlich bindend und orientiert sich am Wettbewerbsrecht. Ein Minister kann es nicht einfach kraft seines Amtes überstimmen, sondern er muss übergeordnete Interessen geltend machen, die schwerer wiegen als eine mögliche Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs. Hierfür kommen aber gemäß des dabei anzuwendenden § 42 GWB nur „gesamtwirtschaftliche Vorteile“ oder ein „überragendes Interesse der Allgemeinheit“ in Betracht.
Die medienwirksame Selbstinszenierung eines SPD-Vorsitzenden als Anwalt des „kleinen Mannes“ und vermeintlichem Retter von –zigtausend Jobs ist hingegen kein hinreichender Grund, eine sorgfältig getroffene Entscheidung des Bundeskartellamtes mal eben abzugrätschen. Auch von einer Erhöhung des Organisationsgrades der Gewerkschaften als Argument findet man im Gesetz nichts. Gabriel hat wohl einfach mal die „Juncker-Methode“ probiert: „Wenn es keinen Aufstand und kein Geschrei gibt, machen wir einfach weiter – bis es kein Zurück mehr gibt.“
In diesem Fall hat das OLG rechtzeitig auf die Bremse getreten, aber Gabriel kämpft stur weiter bis zum BGH. Was soll er auch sonst machen? Akzeptierte er ein Urteil, welches Befangenheit und Amtsmissbrauch ziemlich klar andeutet, müsste er umgehend zurücktreten.“