MdL Herbert Strotebeck von der AfD-Fraktion im Landtag NRW hatte der Landesregierung im Rahmen einer schriftlichen Kleinen Anfrage zum Thema „Kinderehen in NRW“ am 11. September vier präzise und sachliche Fragen gestellt (komplettes Dokument im Original http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD17/592):
1. Wie viele Kinderehen sind der Landesregierung derzeit in NRW bekannt (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Nationalität der minderjährigen Ehepartner)?
2. Wie viele Schwangerschaften minderjähriger Mädchen hat es von 2016 bis heute in NRW-Flüchtlingsheimen und landesweit gegeben?
3. Wie viele Vielehen (Polygamie) sind der Landesregierung derzeit in NRW bekannt?
4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie es der 15-jährigen Ehefrau aus Düsseldorf (siehe Prolog) momentan psychisch und physisch geht?
Die Antwort des Familienministers Dr. Stamp (FDP) kam am 16. Oktober, also mehr als vier Wochen nach Fragestellung.
1. Eine Abfrage zu nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen am 22.07.2017 rechtsgültigen Ehen Minderjähriger bei den zuständigen örtlichen Meldebehörden konnte in der für eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht durchgeführt werden. Folglich liegen der Landesregierung keine Daten vor.
2. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.
3. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.
4. Zuständig für den Schutz und die Unterstützung von Minderjährigen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Landesregierung liegen zu dem Einzelfall keine Erkenntnisse vor.
Wieso der Familienminister für diese „Antworten“ über vier Wochen brauchte, bleibt fraglich. Die Antworten sind in jeglicher Hinsicht ein Armutszeugnis: Die Landesregierung hat keine Ahnung, was im Land NRW beim Thema Kinderehe passiert und offensichtlich keine Lust, die entsprechenden Sachverhalte zeitnah aufzuklären und Fakten zu liefern.
Die AfD in NRW wird am Thema Kinderehen dran bleiben.
Hinterlasse einen Kommentar