Die AfD-Fraktion hat am 12. Juli 2018 im Landtag beantragt, die Privatisierung der Fluggastkontrollen an den beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu beenden und die Verantwortung zurück nach Nordrhein-Westfalen zu holen. Alle anderen Abgeordneten im Landtag haben den AfD-Antrag bei einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Der Antrag thematisiert die Personal- und Sicherheitsprobleme bei den Fluggastkontrollen und weist zugleich auf Lösungsmöglichkeiten hin. MdL Herbert Strotebeck (66) aus dem Kreis Mettmann: „Seit Jahren gibt es immer wieder große Mängel bei den privaten Fluggastkontrollen in Düsseldorf und Köln/Bonn. Die Fluggäste stehen lange in Warteschlagen, die Mitarbeiter klagen über schlechte Arbeitsbedingungen und externe Prüfer konnten Bombenattrappen in den Sicherheitsbereich schmuggeln. Unser Antrag beschäftigt sich sachlich mit den genannten Problemen und zeigt klare Lösungsmöglichkeiten auf.“

Um Kosten zu sparen, wurden ab Mitte der 90er Jahre die Sicherheitskontrollen an vielen deutschen Flughäfen privatisiert. Entstanden ist dabei ein gefährlicher Flickenteppich. Das Land hat die Verantwortung für die Fluggast- und Gepäckkontrollen (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) an zwei von sechs NRW-Flughäfen (Düsseldorf und Köln/Bonn) an den Bund und damit die Bundespolizei abgegeben. Diese wiederum hat die Aufgabe an private Firmen ausgelagert, welche teilweise ebenfalls die Arbeit an andere private Firmen vergeben haben. Es verwundert nicht, dass sich offensichtlich niemand in vollem Umfang für die Fluggast- und Gepäckkontrollen verantwortlich fühlt. Alle Beteiligten schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

Die AfD wollte dieses unverantwortliche Wirrwarr beenden und hat zwei klare Forderungen gestellt: 1. Das Land muss wieder Verantwortung bei der Luftsicherheit übernehmen, das derzeitige System funktioniert nachweislich nicht. 2. NRW sollte nach Wiedererlangung der Verantwortung eine staatliche Gesellschaft damit beauftragen, die Fluggastkontrollen durchzuführen. Als gelungenes Beispiel kann das bayerische System dienen.