Jahrelang genügten dem Kreis Mettmann drei stellvertretende Landräte.
Im November 2020, mitten in der Corona-Krise, entschied sich eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten, die Zahl der Stellvertreter des Landrates auf vier zu erhöhen.
Die fünfköpfige AfD-Fraktion im Kreistag stimmte gegen dieses Vorhaben.
Der Grund: Es war und ist nicht ersichtlich, warum der Kreistag „plötzlich“ vier stellvertretende Landräte benötigt, zumal gesetzlich nur zwei Stellvertreter vorgeschrieben sind (§ 46 NRW-Kreisordnung).
Des Weiteren befinden sich Deutschland und damit auch der Kreis Mettmann seit März 2020 in einer Phase, in der wesentlich weniger politische Veranstaltungen stattfinden können/dürfen. Folgerichtig wäre eine Reduzierung der Stellvertreter auf zwei Personen angemessen gewesen. Dies würde dem Kreis und damit seinen Bürgern Monat für Monat Geld sparen.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass alle Stellvertreter zeitgleich verhindert sein sollten, könnte der Kreistag aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen (§ 3 der Geschäftsordnung des Kreistages).
Durch meine Kleinen Anfrage wird nun ersichtlich, welche konkrete Tätigkeit die vier stellvertretenden Landräte von November bis einschließlich Februar geleistet haben (der schwammigen Antwort nach, siehe Verlinkung unten, offensichtlich keine) und wie viel Geld uns die Stellvertreter in dieser Zeit gekostet haben (14.472 Euro).
Ich bleibe dabei: Der Kreis(tag) Mettmann benötigt keine vier stellvertretenden Landräte und könnte das Geld seiner Bürger gewiss sinnvoller ausgeben (oder gar sparen).
Marlon Buchholz (Kreistagsabgeordneter)
Meine „Kleine Anfrage“ im Original: https://session.kreis-mettmann.de/bi/getfile.asp?id=110120&type=do
Die Antwort des Landrates auf meine „Kleine Anfrage“ im Protokoll der Kreistagssitzung: https://session.kreis-mettmann.de/bi/getfile.asp?id=112758&type=do
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