Die Mieten sollen ab März in Erkrath, Hilden und Ratingen „gebremst“ werden. Dies jedenfalls verspricht die NRW-Landesregierung mit der neuen Mieterschutzverordnung (siehe https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht).
So darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es sei denn, die Vormiete lag bereits höher. Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur maximal um 15 Prozent angehoben werden.
Bei genauerer Betrachtung könnte aus der „Mietpreisbremse“ allerdings ein „Mietpreisturbo“ werden: Ein wirtschaftlich denkender Vermieter wird in Zukunft häufiger die Miete erhöhen müssen, wenn er weiß, dass er sie beim nächsten Mieter nur noch begrenzt anpassen darf. Ebenso wird sich ein Vermieter zweimal überlegen, ob es sich lohnt, Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder vorhandenen Wohnraum zu modernisieren, wenn am Ende der Staat und nicht der Vermieter selbst die Preise dafür festlegt.
Der Verband Haus & Grund NRW kritisierte in einer Pressemeldung: „Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei.“
Aber was würde helfen, Mietkosten direkt (und indirekt) zu senken? Eine „Vollbremsung“ bei der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer sowie dem Rundfunkbeitrag.
Die AfD-Fraktion hat dazu bereits entsprechende Anträge im Bundestag gestellt (siehe unter anderem https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-994984 ).
Noch fanden diese Anträge keine Mehrheit.
Marlon Buchholz (Mitglied im Kreistag Mettmann)
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