Nachdem der Kreis Mettmann Anfang des Jahres bundesweit durch einen syrischen Schutzsuchenden, der zwei Jugendliche in Haan angegriffen und zuvor bereits mutmaßlich über 50 Straftaten verübt hatte, in die Schlagzeilen geriet, wurde der Kreis Mettmann  erneut zum Ziel eines mutmaßlich kriminellen Ausländers: Ein Syrer, der zuvor fünf Menschen in Bielefeld mit einem Messer attackiert haben soll, versteckte sich offensichtlich in Heiligenhaus vor der Polizei. Glücklicherweise konnten Einsatzkräfte den mutmaßlichen Täter mittlerweile festnehmen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6037943 

Bevor der mutmaßliche Straftäter in Deutschland seine Messerattacke begehen konnte, war er bereits durch sechs Länder geflohen und hatte hier einen Aufenthaltsstatus bis 2027 erhalten (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256141850/Attentat-in-Bielefeld-Er-sprach-staendig-ueber-Krieg-Toeten-politische-und-religioese-Themen-sagt-ein-Ex-Mitbewohner.html).

Dazu der AfD-Fraktionsvorsitzende Marlon Buchholz: „Würde unser Grundgesetz endlich wieder konsequent angewandt, hätte auch dieser mutmaßliche Attentäter gar nicht aus zahlreichen sicheren Ländern nach Deutschland fliehen dürfen – siehe Artikel 16a in unserem Grundgesetz.“