Die durch interessierte Gruppen angeheizte aggressive Stimmung gegen die AfD zeigt sich u.a. durch systematische Zerstörung oder Wegnahme unserer Wahlkampfplakate. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger gehindert, Rechte wahrzunehmen, die im Verfassungsrang stehen und die ihnen zustehen.

Nachdem nach der ersten Plakatierung am 3. April schon am 10. April ca. 90 Plakate vernichtet worden waren, schrieb ich am 12.04. einen Offener Brief an die Bürgermeisterin der Stadt Hilden, Frau Birgit Alkenings, in dem ich sie auf die undemokratischen und die freie Meinungsbildung verhindernden Vorgänge in ‚Ihrer Stadt‘ aufmerksam machte.

Zwei Phänomene wurden sichtbar:

  1. Frau Alkenings hat es bis zum heutigen Tag nicht für nötig gefunden, auf meinen Brief zu antworten. Ist es der Bürgermeisterin so gleichgültig, wie sehr unsere Demokratie in Hilden verachtet wird?
  2. Kein einziges Presseorgan druckte diesen Brief bzw. brachte wenigstens einen Bericht oder einen Kommentar hierüber zu Papier! Honi soit, qui mal y pense!
    Um das Recht einer jeden Bürgerin, eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung dennoch zu gewährleisten, sei an dieser Stelle der Offene Brief in ganzer Länge wiedergegeben.

Dr. Heimo Haupt

Frau Bürgermeister Birgit Alkenings
Stadtverwaltung Hilden
Am Rathaus 1, 40721 Hilden
Per E-Mail

Offener Brief

Betreff: Diebstahl/Zerstörung der Wahlplakate der AfD

Sehr geehrte Frau Alkenings,

es dürfte Ihnen als Bürgermeisterin der Stadt Hilden nicht gleichgültig sein, welch Ungeist in ‚Ihre‘ Stadt eingezogen ist, seit der Straßenwahlkampf begonnen hat. In der Zeit vom 3. bis 10. April wurden alle AfD-Plakate von dritter Seite flächendeckend aus dem Hildener Stadtbild entfernt bzw. gestohlen oder mit Beleidigungen und Übermalungen verschandelt.

Da keines der Plakate wieder aufgetaucht ist und alle Kabelbinder sorgfältig entfernt wurden, dürfte es sich nicht um spontane Aktionen einzelner aufgehetzter Bürgerinnen und Bürger handeln, sondern hier liegt ein systematisches Vorgehen vor, um den politischen Gegner sprachlos zu machen. Selbstjustiz aber spricht unserem demokratischen Gemeinwesen Hohn!

Selbstverständlich ist das Übermalen, Überkleben oder Zerreißen eine Sachbeschädigung (begangen nach § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)), und das Abhängen ist schlichter Diebstahl. Aber darum geht es nicht in erster Linie.

Es geht darum, dass hier ureigenste demokratische Rechte der AfD, aber auch jeder einzelnen mündigen Wählerin, jedes einzelnen mündigen Wählers verletzt werden. Das Recht einer demokratisch gewählten Partei, sich zu artikulieren und das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, aber auch das Recht eines jeden Bürgers, sich über das gesamte politische Spektrum zu informieren, werden mit Füßen getreten!

Eine Partei wie die AfD, die auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, hat das vom Grundgesetz uneingeschränkt geschützt Recht, sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen. Wahlplakate sind insofern mehr als bloße Sachen: Da die AfD bei der politischen Willensbildung mitwirkt, nimmt auch sie Aufgaben von Verfassungsrang wahr.

Ich unterstelle, dass der Voltaire zugeschriebenen Satz: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst!“ auch für Sie, geehrte Frau Bürgermeister, volle Gültigkeit besitzt, und frage daher, was können, was wollen Sie tun, damit Wahlkampf in Hilden nicht zur Schlammschlacht wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Heimo Haupt

Übrigens: Seither musste die Hildener AfD wieder mehrmals die Plakate unseres Spitzenkandidaten Markus Pretzell erneuern.