Der Landtagsabgeordnete Herbert Strotebeck sprach am 16. November 2018 im Landtag NRW während einer „Aktuellen Stunde“ zur möglichen Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen. Anlass für die Debatte war ein Zeitungsbericht, laut welchem die CDU-Fraktion die Stichwahl abschaffen will.
Die Bürgermeister und Landräte in NRW könnten dann bei der nächsten Kommunalwahl mit einfacher Mehrheit ins Amt kommen. Seit 2011 benötigen sie im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der Stimmen. Wenn kein Bewerber dieses Quorum erreicht, müssen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl, welche zwei Wochen nach der eigentlichen Wahl stattfindet.
Der Politiker Herbert Strotebeck meint: „Die Argumente für eine Stichwahl überwiegen die Argumente, welche gegen eine Stichwahl sprechen. Daher hoffe ich auch für meinen Kreis Mettmann, dass bei der Kommunalwahl 2020 jeder Bürgermeister und der Landrat weiterhin mindestens die Hälfte der Wähler hinter sich haben muss. Diese besondere demokratische Legitimation sollten wir von jedem Bürgermeister und jedem Landrat erwarten, auch wenn für die Stichwahl zusätzliche Kosten anfallen. Ein guter und beliebter Bürgermeisterkandidat hat immer die Möglichkeit, im ersten Wahlgang die 50 Prozent zu übertreffen. Bei mehreren guten Kandidaten bietet die Zeit bis zur Stichwahl die Möglichkeit, das Profil zu schärfen und intensiv für die eigenen Standpunkte zu werben.“
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