Im zweiten Anlauf ließ die Verwaltung vom Rat der Stadt Hilden im Kreis Mettmann einen Gestaltungsbeirat einrichten, nachdem bislang nur dessen Geschäftsordnung beschlossen werden sollte. Eine Geschäftsordnung setzt allerdings voraus, dass erst einmal ein solcher Beirat überhaupt gebildet wird. Zur Bildung gehört nach dem Verständnis der AfD-Fraktion im Stadtrat allerdings nicht nur dessen formale Einrichtung, sondern auch die Festlegung, was genau seine Aufgaben und seine Kompetenzen sind und wie er sich zusammensetzt.
Alles dies fehlt bei dem Ratsbeschluss. Keiner weiß genau Bescheid, Einigkeit bestand nur bei der Frage, dass ein solcher Beirat sinnvoll sei.
Aber wofür genau? Hilden ist zugebaut. Beratung bei Bauprojekten durch ein weiteres kommunales Gremium? Es gibt Bebauungspläne und Bauberatung durch die örtliche Bauberatung in der Stadtverwaltung und natürlich den eigenen Architekten. Private Bauherren, die sich im Rahmen des Baurechts halten, wollen natürlich keine weitere Einmischung – zu Recht. Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Ralf Bommermann: „Der Gestaltungsbeirat stellt sich damit ein völliges sinnloses Gebilde dar, in dem auswärtigen Architekten (natürlich im Austausch mit Hildener Architekten) eine dauerhafte und sichere Einnahmequelle erschlossen wird. Nutzen für den Bürger: Null.“
Siehe auch: https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/kleine-muessen-draussen-bleiben_aid-34216953
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