AfD fordert Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder
Die Mehrheitsfraktionen im Mettmanner Rat haben trotz aller Proteste aus der Bürgerschaft den Haushalt 2021beschlossen, zu dessen Defizit-Ausgleich jeder Mettmanner Bürger durch eine nicht unerhebliche Erhöhung der Grundsteuer B herangezogen wird.
Da sich an der finanziellen Schieflage der Stadt auf absehbare Zeit nichts ändern wird, ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sogar vorgesehen, die Grundsteuer auch in den Folgejahren nochmals jeweils kräftig zu erhöhen.
In dieser Situation fragen wir uns, ob Mettmann wirklich die derzeit im Rat versammelten 58 Mandatsträger braucht. Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW sollen in Gemeinden unserer Größe 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken gewählt werden. Diese Zahlen können durch Ratsbeschluss verringert werden, was Mettmann zuletzt im Jahr 2013 getan hat. 40 sollten es sein; tatsächlich hat uns die letzte Kommunalwahl wegen sog. Ausgleichsmandate aber insgesamt 58 Ratsmitglieder beschert.
18 Ratsmitglieder über der Sollstärke führen durch die persönlichen Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen, durch Sitzungsgelder und Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse an die Fraktionen zu einem finanziellen Mehraufwand von jährlich mindestens etwa 80.000 EUR.
Allein dieser finanzielle Aspekt zwingt angesichts der auf Jahre prognostizierten kritischen Haushaltssituation der Stadt dazu, die Sollstärke des Rats erneut zu verringern. Die AfD-Fraktion schlägt deshalb für die nächste Kommunalwahl eine weitere Verringerung auf nur noch 34 Mandate vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst diese Zahl wegen etwaiger Ausgleichsmandate ohnehin wieder überschritten werden dürfte. Bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie zuletzt würde sich der Rat aus 48 Vertretern zusammensetzten, was erneut über der gesetzlichen Sollstärke läge und aus unserer Sicht für Mettmann auch völlig ausreichend wäre.
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