In der Hoffnung auf mehr Wähler bei der Landtagswahl in 2017 treiben insbesondere Grüne und Piraten die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in der Verfassung voran. Eine Mehrheit dafür bekommen sie nicht.

Aber diese Absenkung ist Teil einer Verfassungsreform in NRW und die Kommunen befürchten nun, dass auch das Ziel: „die Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in der Landesverfassung.“ gefährdet ist.

„Die kommunalen Spitzenverbände fordern die NRW-Verfassungskommission und die Landtagsfraktionen eindringlich auf, durch Auseinandersetzungen um die Änderung des Wahlalters bei Landtagswahlen Fortschritte in der Verfassung zugunsten der Kommunen nicht zu gefährden.“

„Die kommunalen Spitzenverbände befürchten eine Konsolidierung des Landeshaushaltes auf dem Rücken der Kommunen und fordern deshalb, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in der Landesverfassung abgesichert wird. Um den Kommunen bei Einführung der Schuldenbremse wirksamen Schutz zu gewähren, müsste der bisher in der Landesverfassung zugunsten des Landes festgeschriebene Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 79 Satz 2 gestrichen werden. Im Bereich des Konnexitätsprinzips kann das Land den Schutz der Kommunen nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände dadurch erweitern, dass in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung bundes- und europarechtlich übertragene Aufgaben einbezogen werden.“

Presseerklärung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen