Die AfD hat im Rat der Stadt Mettmann beantragt, die Höhe der Straßenbaubeiträge für Anlieger des Düsselrings und der Hubertusstraße herabzusetzen. Dazu sollen:

  1. Die Straßen als Hauptverkehrsstraßen, anstelle von Haupterschließungsstraßen eingestuft werden und
  2. es soll eine Änderung der Satzung (11.12.2012) der Stadt Mettmann über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen erfolgen.

Die Änderung soll der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes folgen und nur noch den derzeit zulässigen Mindestsatz erheben. Die Anliegergebühren würden sich dadurch von derzeit im Durchschnitt von ca. 50% der Gesamtbaukosten auf ca. 10% reduzieren.

Der Beitrag, den die Stadt Mettmann dann zu erbringen hätte, würde sich erhöhen und den Etat eines Jahres geringfügig (ca. 1%) belasten. Vom Ausbau des Düsselrings mit Radweg würden alle Mettmanner Bürger profitieren, dementsprechend sollten 90% der Kosten auf die Stadt entfallen. Einen Anteil von 10% müssten nach derzeitiger Rechtslage  (Kommunales Abgabengesetz, NRW) die Anlieger tragen.

Der Antrag der AfD wurde nach Votum der Verwaltung mehrheitlich im Rat abgelehnt.

Falsch ist die Argumentation, wenn der Bürgermeister erklärt, er würde sich strafbar machen, wenn er den Anliegern die Gebühren „schenkt“. Der AfD-Antrag entspricht den bestehenden Gesetzen.

Der Bürgermeister sollte sich nicht „strafbar“, dafür aber fachkundig machen!

Für die AfD

Hans-Werner Leonhardt