Geimpft, genesen oder getestet: Wer in NRW an Sitzungen der Stadträte und Kreistage teilnehmen will, muss die 3G-Regel erfüllen, Ausnahmen gibt es nicht. Was es vereinzelt gibt, sind Kommunalpolitiker, welche nun „streiken“ und den Sitzungen der kommunalen Gremien fernbleiben.

Nun halte auch ich die 3G-Regel bei kommunalen Vertretungen für fragwürdig, aber ebenso fragwürdig ist das Verhalten, jenes vom Bürger verliehene Mandat (vorläufig) nicht mehr auszuüben.

Wir wurden von den Bürgern in die kommunalen Vertretungen gewählt, um dort sie und die AfD-Positionen zu vertreten. Dies ist nur möglich, wenn wir in den Sitzungen unsere Stimme erheben und uns an Abstimmungen beteiligen.

Die 3G-Regel könnte theoretisch morgen schon durch ein Gericht gekippt werden, aber ebenso könnte sie noch mehrere Monate fortbestehen. Wir können es uns nicht erlauben, in dieser Zeit auf eine Teilhabe zu verzichten und die kommunale Sachpolitik gänzlich den anderen Parteien bzw. Fraktionen zu überlassen.

 

Marlon Buchholz (Mitglied im Kreistag und Stadtrat)