Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann, sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für die freundliche Einladung zur Eröffnung des diesjährigen Mettmanner Weihnachtsmarktes – des sog. Blotschenmarktes – am 27. November 2021.
Wie gerne wären wir ihr gefolgt. Gehörten wir doch wie viele unserer Freunde in den vergangenen Jahren regelmäßig zu den begeisterten Besuchern dieses schönen Marktes, der nicht nur zu den ältesten Weihnachtsmärkten in Nordrhein-Westfalen zählt, sondern wegen seiner einmaligen Lage um Lambertus und die bunte Mischung von gewerblichen und caritativ/sozialen Anbietern unsere gemütliche Kreisstadt auch über das Bergische Land hinaus bekannt gemacht hat.
In diesem Jahr sollen nun aber nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zugang erhalten, während gesunden Menschen – selbst wenn diese ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können – der Zutritt verweigert wird.
Dies entbehrt jeglicher medizinischen Begründung, weil sowohl Geimpfte als auch Genesene sich mit dem Virus infizieren und es auch weiter auf andere übertragen können. Der einzige Zweck der sog. 2 G Regelung ist nach unserer Auffassung der Ausschluss gesunder, ungeimpfter Menschen aus weiten Teilen des sozialen Lebens mit dem Ziel, dass diejenigen, die aus gutem Grund von dieser hoch risikoreichen und medizinisch äußerst fragwürdigen und immer wirkungsloser werdenden Impfung bisher Abstand genommen haben, sich quasi zur Impfung gezwungen sehen.
Wir halten das für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, also eine besonders verwerfliche Art von institutioneller Diskriminierung.
Aus diesem Grund können wir Ihrer Einladung nicht Folge leisten, wünschen Ihnen und allen Besuchern des diesjährigen Blotschenmarktes aber dennoch viel Freude und viel Erfolg im Bemühen um Ihre Gesunderhaltung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Günter Pollmann
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