Mit Befremden haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Stadt Mettmann der Ditib-Türkisch-Islamischen Gemeinde zu Mettmann erlaubt hat, den islamischen Gebetsruf per Lautsprecher in die Öffentlichkeit zu tragen. Er soll angeblich die gleiche Funktion erfüllen wie das tägliche Glockenläuten der christlichen Kirchen.

Wir sehen das anders. Das seit Jahrhunderten in Deutschland und anderen christlichen europäischen Ländern übliche Läuten der Kirchenglocken stellt ein rein akustisches Signal dar, entweder als Ruf zum Gebet oder meist auch als traditionelle zeitliche Orientierungshilfe im Tagesablauf. Der Ruf des Muezzin dagegen verkündet den Alleinvertretungs- und Überlegenheitsanspruch des Islam gegenüber allen anderen Religionen („Allah ist der Allergrößte“; „Es gibt keinen Gott außer Allah“). Mit der Erlaubnis, dies lautstark öffentlich zu verkünden, nötigt die Stadtverwaltung quasi alle Mettmanner nicht-muslimischen Glaubens, an Riten und Äußerungsformen einer einzelnen Religionsgemeinschaft zwangsweise teilzunehmen. Das dürfte mit der in Art. 4 Abs. 1 GG garantierten Freiheit des Menschen zu religiöser Selbstbestimmung kaum vereinbar sein und gehört nach unserer Auffassung revidiert .