In den Ratssitzungen vom 28. und 29.03.2023 durften die Anwesenden bei der Verabschiedung des Mettmanner Haushalts 2023 erneut miterleben, wie die Mettmanner Bürger für die jahrzehntelangen Fehlentscheidungen der Politik zur Kasse gebeten werden.

Obwohl im Vorfeld der Beratungen von mehreren, durchaus sachkundigen Seiten Vorschläge unterbreitet worden waren, wie man den Haushalt auch ohne eine Erhöhung der Grundsteuer B auf eine solide Basis stellen könnte, setzten sich leider mehrheitlich erneut die Fraktionen durch, die in der Anhebung dieser, alle Mettmanner Bürger belastenden Grundsteuererhöhung das alleinige Mittel der Wahl sahen.

Ganz besonders negativ fiel uns dabei die Grünen-Fraktion auf, die sich noch im Vorfeld der Beratungen mit einem eigenen Antrag hervorgetan hatte, es bei der bisherigen Grundsteuer von 675 % zu belassen, weil (Zitat) „in der momentan angespannten wirtschaftlichen Lage mit gestiegenen Energiekosten und einer hohen Inflationsrate eine Erhöhung für viele Bürger*innen nur schwer vermittelbar ist“ (Zitat Ende). Davon war dann aber plötzlich mit Verweis auf die angeblich drohende Gefahr eines Nothaushalts keine Rede mehr.

Mehr und mehr schienen vor allem die seit Jahrzehnten für das finanzielle Desaster der Stadt mitverantwortlichen Mehrheitsfraktionen zu erkennen, welche Schuldenorgie vor allem durch den unbedacht und ohne Rücksicht auf die finanziellen Auswirkungen angestoßenen Umbau der Mettmanner Schullandschaft in Gang gesetzt worden ist.

Während zu Beginn der Diskussionen um eine städtische Gesamtschule noch von Kosten in Höhe von etwa 40 Millionen Euro die Rede war, zeigten die vom neuen Baudezernenten präsentierten Diskussionsentwürfe jetzt Varianten zwischen 77 und 135 Millionen auf. Angesichts solcher Zahlen dürfte sich bei manchem Ratsmitglied neben insgeheimem Zweifel an der Richtigkeit der damaligen Entscheidung auch die Frage stellen, wie das alles bezahlt werden soll. Während zur Lösung des Problems jeder vernünftig denkende Mensch zunächst einmal die Ausgabenseite kritisch unter die Lupe nehmen würde, fiel den Protagonisten nichts Besseres ein, als den steuerzahlenden Bürger die Zeche begleichen zu lassen. Folgerichtig stimmten CDU, SPD und Grüne für die Erhöhung der Grundsteuer B in diesem Jahr auf 740 %, wobei die Absicht besteht, sie in den kommenden Jahren sogar noch um jeweils weitere 25 % zu steigern.

Erwähnenswert scheint uns zum Schluss noch der unangemessene Umgang mit den Bürgeranregungen. Nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben; der Rat soll vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung über diese Einwendungen in öffentlicher Sitzung beschließen. Das geschah aber trotz eines entsprechenden Hinweises unserer Fraktion leider nicht. Die Verwaltung hatte 26 Bürgeranregungen aufgelistet und dem Rat bis auf eine Ausnahme die Ablehnung der jeweiligen Einwendung gegen den Haushaltsentwurf empfohlen. Abgestimmt wurde darüber erst, nachdem die wesentlichen Abstimmungen über den Haushaltsplanentwurf, den Stellenplanentwurf und die Änderungsliste erfolgt waren. Was Wunder also, dass die einzelnen Abstimmungen über die Bürgereinwendungen deckungsgleich den vorangegangenen Haushaltsabstimmungen entsprachen, folglich eigentlich obsolet waren. Das ist aus unserer Sicht kein respektvoller Umgang mit den Bürgern, die ein Recht darauf haben sollten, dass Verwaltung und Politik sich in angemessener Weise mit ihren Eingaben und Einwendungen befassen.