Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele Bürger aus NRW sind derzeit im Urlaub: Nordsee, Schwarzwald, Bayern, Spanien usw. Auch die  „Flüchtlinge“ in NRW haben Recht auf Erholung und Entspannung. NRW bietet dafür schöne, nahegelegene und günstige Ziele, zum Beispiel das Sauerland. Aber wo machen manche „Flüchtlinge“ Urlaub? Unter anderem im Libanon, in Afghanistan, im Irak und in Syrien. Laut aktuellen Berichten gibt es zum Beispiel in Baden-Württemberg hundert festgestellte Urlaubsreisen von „Flüchtlingen“ in ihre Heimat (siehe: https://www.welt.de/politik/deutschland/article167750009/Fluechtlinge-machten-offenbar-mehrfach-Urlaub-in-Heimatlaendern.html). Die „Schutzsuchenden“ fliegen also zurück in die Länder, in denen sie angeblich verfolgt werden. Ihren Status als Asylbewerber verlieren sie trotzdem nicht. Wie sie die relativ teuren Reisen finanzieren, ist unklar.

Der kafkaeske Zustand, dass „Geflüchtete“ und „Staatenlose“ in ihre Heimatländer reisen, wird noch dadurch unterstützt, dass sie mit einem „deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge und für Staatenlose“ ausgestattet werden. Dies ist notwendig, da 80 Prozent der nach Deutschland kommenden „Flüchtlinge“ ihren Ausweis „verloren“ haben (siehe: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158111356/Wann-ein-Fluechtling-Heimaturlaub-machen-darf.html).

Die AfD möchte daher von der Landesregierung folgende Fragen beantwortet bekommen:

  1. Liegen der Landesregierung und/oder den Ausländerbehörden in NRW Erkenntnisse vor, dass auch „Flüchtlinge“ aus NRW seit 2014 Urlaub in ihrer Heimat machen?
  2. Wenn nein, plant die Landesregierung in Zukunft zu überprüfen, wo „Flüchtlinge“ ihren Urlaub im Ausland verbringen?
  3. Wenn ja, wie viele „Flüchtlinge“ haben seit 2014 Urlaub in ihrer Heimat gemacht (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Urlaubsland)?
  4. Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln finanzieren die „Flüchtlinge“ die relativ teuren Reisen in ihre Heimat (bitte aufschlüsseln nach staatlichen Zuschüssen)?
  5. Verlieren „Flüchtlinge“ aus NRW nach ihrem Heimaturlaub ihren Schutzstatus bzw. würden sie ihn bei Aufdeckung der Urlaubsreise verlieren?