Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Hürde von 2,5 %, die für den Einzug in ein Kommunalparlament nötig war, für rechtsunwirksam erklärt. Nach Einschätzung des Hildener Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Prof. Dr. Ralf Bommermann, ist dieses Urteil zu begrüßen: „Wie sagte schon der damalige Bundeskanzler Prof. Ludwig Erhard: „ Mehr Demokratie wagen!“ Das Urteil liegt voll auf dieser Linie. Das Gericht konnte auch keine (bisherigen) negativen Auswirkungen feststellen. Fazit: Das Gericht hat richtig erkannt, dass eine Sperrklausel nur dann nötig und sinnvoll sein kann, wenn ansonsten die Leistungsfähigkeit der demokratischen Parlamente in konkreter Gefahr ist. Davon sind wir allerdings auf allen Ebenen weit entfernt. In Hilden hat sich trotz der Existenz von sieben Fraktionen nichts Derartiges gezeigt. Dies mag auch daran liegen, weil hier eine recht stabile große Koalition besteht, in der die CDU mangels eigener politischer Vorstellungen und Gestaltungsideen regelmäßig der SPD folgt. Die fünf „kleinen“ Fraktionen sind selbst zusammen nicht mehrheitsfähig und spielen daher leider nur eine untergeordnete Rolle.“ Bommermann weiter: „Wir erhoffen uns, im Wahljahr 2020 deutlich mehr Sitze zu erringen und dann einen echten Gegenpol zu den beiden großen Fraktionen bilden zu können.“

Prof. Dr. Ralf Bommermann

Fraktionsvorsitzender