Die Verkleinerung eines aufgeblähten Parlaments ist ein heißes Eisen. Die „Alternative für Deutschland“ ist dafür da, diese heißen Eisen parlamentarisch anzufassen. Der NRW-Landtag droht in der nächsten Wahlperiode weiter anzuwachsen, möglicherweise auf das 1,6-fache seiner Soll-Größe von 181 Mandaten.
Um solch einen XXL-Landtag zu verhindern, wurde im Juni vergangenen Jahres der von Marlon Buchholz mitverfasste und von Herbert Strotebeck (MdL) eingebrachte Gesetzentwurf „Verkleinerung des Landtages“ in 1. Lesung im Plenum debattiert.
Kernziel dieses zwölfseitigen Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes: Die Mindestanzahl (Sollgröße) an NRW-Landtagsabgeordneten soll von 181 auf 129 herabgesetzt werden und gleichzeitig soll die Anzahl an Wahlkreisen reduziert werden.
Diese Woche findet die Anhörung des AfD-Gesetzentwurfes statt. Der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Elicker stellt in seiner Stellungnahme fest: „Von daher ist es konsequent, zunächst diese Sollgröße als Mindestzahl der Abgeordneten von vornherein nach unten zu schieben, wie es der Entwurf tut. […] Der vielleicht wichtigste Punkt für eine effektive Herabsetzung ist die Verringerung der Zahl der Wahlkreise in Kombination mit einem geänderten Verhältnis von Direktabgeordneten und Listenabgeordneten im Parlament.“
Die komplette Stellungnahme von Prof. Dr. Elicker zum AfD-Gesetzentwurf lesen Sie hier:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-3492.pdf
Die Problematik eines aufgeblähten Gremiums betrifft nicht nur Land- und Bundestag; so sind zum Beispiel im Kreistag Mettmann in der laufenden Wahlperiode 20 die Sollgröße von 66 übersteigende Mandate vorhanden. Auch darum wird sich die AfD kümmern!
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