AfD beantragt Abkehr von Gender-Sprachpanscherei  im amtlichen Schriftverkehr der Stadt Mettmann

 

Die AfD-Fraktion hat beantragt, dass die Stadtverwaltung  im Schriftverkehr und in öffentlichen Verlautbarungen künftig auf die Verwendung von Genderstern und Binnen-I verzichtet und am traditionellen deutschen Sprach- und Schriftgebrauch festhält.

 

Begründung:

 

In einigen Ausschuss- und Ratsvorlagen stolpert man zunehmend über die Gendersprache. Die Verwendung von Gendersternchen und  Binnen-I innerhalb eines ansonsten flüssig zu lesenden Textes ist ein linguistisches Monstrum und zugleich ein Ärgernis, das Umfragen zufolge von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt wird. Es widerspricht dem Anliegen nach verständlicher, barrierefreier Sprache. Abgesehen davon, dass Gendersterne und Binnen-I  zusätzliche Hürden für Neubürger beim Erwerb des ohnehin schwierig zu erlernenden Deutschen sind, verstoßen diese Schreibweisen auch gegen den Grundsatz der Kongruenz von Schriftsprache und gesprochenem Wort.

 

Die peinlichen Versuche von Moderatoren und Ansagern, in der Öffentlichkeit die Gendersterne und das Binnen-I durch Kunstpausen, Glucksen oder Schnalzen verbal auszudrücken sprechen für sich.

 

Diese lästigen Modeerscheinungen haben ihre Wurzeln in dem Glauben, dass unsere traditionelle Sprache in ihrer herkömmlichen Form über viele Jahrhunderte als Werkzeug zur Abwertung und Unterdrückung von Frauen gedient hätte. Deshalb insinuiert die zeitgeistige Strömung, dass ein neu konstruierter, künstlich erzwungener geschlechtsneutraler Sprachgebrauch die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft befördern würde.

 

Tatsächlich umfasst das generische Maskulinum (Bürger, Schüler, Fahrradfahrer) aber traditionell beide Geschlechter. Bei zusammengesetzten Substantiven wird dies besonders deutlich. Niemand käme auf die Idee, dass Bürgersteige oder unser Bürgerausschuss ausschließlich dem männlichen Geschlecht vorbehalten sein sollen und daher eine Umbenennung in Bürger*innensteig oder Bürger*innenausschuss vonnöten sei. An den Bürgerausschuss werden Anregungen und Beschwerden auch von Bürgerinnen gerichtet und von den weiblichen Ausschussmitgliedern ohne Diskriminierungsskrupel bearbeitet, obwohl sie nicht an einen Bürger*innenausschuss gerichtet worden sind.

 

In einem im März 2018 gefällten Grundsatzurteil stellte der Bundesgerichtshof  fest: „Eine Benachteiligung für die Frau ist durch die Verwendung des generischen Maskulinums nicht zu erkennen. Dessen Verwendung ist allgemeiner Sprachgebrauch und bringt daher keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, die nicht männlich sind.“ Die Richter wiesen in ihrem Urteil (VI ZR 143/17) darauf hin, dass selbst in unseren Gesetzen das generische Maskulinum verwendet werde.

 

Unser Standpunkt lautet deshalb: Im amtlichen Verkehr soll verständliche Sprache in Wort und Schrift zur effizienten Kommunikation im Sinne von Informationsweitergabe dienen. Ideologische Stolpersteine sind dort fehl am Platz. Vereinen, Parteien und Privatpersonen mag  es unbenommen sein, auch abwegige sprachliche Konstruktionen zu verwenden um damit bestimmte programmatische Positionen zu manifestieren. Ämter und Behörden sind dagegen zu politischer und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Die Oktroyierung spezifischer gesellschaftspolitischer Sichtweisen ist hier fehl am Platz.

Wir bitten deshalb darum, dass die Stadtverwaltung im Schriftverkehr und in öffentlichen Verlautbarungen künftig auf die Verwendung von Genderstern und Binnen-I verzichtet und am traditionellen deutschen Sprachgebrauch festhält.